Der Wolf muss in das Bundesjagdgesetz!
In der 8. Sitzung des Umweltausschusses fand am Mittwoch eine öffentliche Anhörung, unter anderen zum FDP-Antrag „Gefahr Wolf – unkontrollierte Population stoppen“, den auch der Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber mit eingebracht hat, statt.
Die Population der Wölfe steigt exponentiell und nimmt jährlich um circa ein Drittel zu. „Wir als FDP verlangen von der Bundesregierung unter anderem, die Wolfspopulation aus Herdenschutzgründen und zum Schutz der Menschen im ländlichen Raum, intelligent und bundeseinheitlich zu regulieren. Der inzwischen günstige Erhaltungszustand der Population fordert außerdem die Aufnahme in das Bundesjagdgesetz als konsequenten nächsten Schritt.“, so Faber.
Wölfe haben sich unter anderem in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt fest etabliert. Viele Landwirte sind in ihrer Existenz bedroht, wenn der Wolf ihre Herdentiere reißt. 2017 wurden mehr als 1.000 Tiere gerissen, eine Verdopplung gegenüber 2016. „Die Wölfe machen an den Landesgrenzen nicht halt“, begründet der Bundestagsabgeordnete aus Stendal die Forderung der FDP zur Schaffung einheitlicher Standards für ein bundesweites Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring.
„Die Debatte zum Wolf darf aber nicht die Diskussion zur Zukunftsfähigkeit der Schaf- und Weidetierhaltung in Deutschland überlagern. Im Zweifel gilt es, zu unseren Land- und Viehwirten zu stehen“, so der stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt, Dr. Faber.
Hintergrund:
Die FDP-Bundestagsfraktion beantragte am 02.02.2018 die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz und in die Anlage V der FFH-Richtlinie, sowie zur Schaffung einheitlicher Standards für ein bundesweites Wolfsmanagement und -monitoring. Außerdem beantragte sie die Bereitstellung finanzieller Mittel für Schadenprävention und Wolfsgeschädigte. Deutscher Bundestag Drucksache 19/584
Quelle Titel-Bild facebook/fraktion der freien demokraten