Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
Dr. Marcus Faber, MdB, zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung: „Die anlasslose Bespitzelung der Bürger muss aufhören!“
„Der Staat bespitzelt seine Bürger ohne jeglichen Anfangsverdacht Das verstößt gegen die Verfassung und den Grundsatz der Unschuldsvermutung.“, erklärt Faber.
„Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssen wieder respektiert werden“, so FDP-Bundesvorstandsmitglied Faber. „Dazu wollen wir die anlasslose Erhebung von Daten und deren Speicherung „auf Vorrat“ abschaffen, da diese sehr weitgehende Rückschlüsse auf das Leben des Einzelnen zulässt.“
„Durch die Analyse dieser Daten sind Informationen über Ihre Kontakte, Beziehungen, Lebensgewohnheiten und Neigungen möglich“, führt der Stendaler als konkrete Beispiele an. „Auch ein lückenloses Bewegungsprofil über mehrere Wochen hinweg, kann so erstellt werden.“
„Mit dem FDP-Gesetzesentwurf sollen daher die Regelungen zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten gem. §§ 113a ff. TKG aufgehoben werden“, erklärt Faber den Inhalt der Gesetzesinitiative. „Der europäische Gerichtshof hat bereits in einem vergleichbaren Verfahren die anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht für vereinbar erklärt. Das Problem ist, dass die Vorratsspeicherung weder auf die Daten eines Zeitraumes, eines geografischen Gebiets oder einem Personenkreis, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte, noch auf Personen, deren auf Vorrat gespeicherte Daten aus anderen Gründen zur Bekämpfung von Straftaten beitragen könnten, beschränkt.
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits die ursprüngliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, welche die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie /34/EG wegen eines Verstoßes gegen Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, für nichtig erklärt.